|
Auszug aus dem offiziellem Gastgeberverzeichnis der Kurverwaltung Carolinensiel
Gastaufnahmevertrag
Rechte & Pflichten:
1.Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer / die Ferienwohnung beim Vermieter bestellt und zugesagt ist.
2.Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer er abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung in Ferienwohnungen 10 %, bei Übernachtungen mit Frühstück 20 % des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40 % des Pensionspreises.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
6. Zimmerpreise umfassen die Benutzung gemieteter und öffentlicher Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes. Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer sind inbegriffen, soweit Mehrwertsteuerpflicht besteht. Bei kürzerer Aufenthaltsdauer (ca. 1 – 3 Tage) ist der Vermieter berechtigt, für die Übernachtung Zuschläge zu fordern. Für Einzelzimmer können Aufschläge erhoben werden.
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Buchen ohne Risiko. Was im internationalen Tourismus schon lange üblich ist, wird allzu leicht bei individuellen Inland-Reisen vergessen:
Auch bei einem bereits gebuchten Aufenthalt, der nicht wahrgenommen werden kann oder abgebrochen werden muss, kann der Beherbergungsbetrieb gemäß Gastaufnahmevertrag Regress beim Gast nehmen. Buchen Sie daher jetzt mit der gemeinsam von der Kurverwaltung, den Kur- und Beherbergungsbetrieben und der ELVIA (Partner der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse) angebotenen, neuartigen Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Ihren Aufenthalt risikolos.
Gerrit Hinrichs - Versicherungskaufmann - Die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse, VGH - Finkenburgstraße 41, 26409 Wittmund, Tel. 04462-4111, Fax. 04462-1333
|